Die bayerischen Bauern können im nächsten Jahr für eine Vielzahl besonders umweltschonender Bewirtschaftungsverfahren staatliche Gelder beantragen.
Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, sollen dafür die Angebote im Bayerischen Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gegenüber 2016 deutlich ausgeweitet werden. „Der Freistaat baut damit seine bundesweite Vorreiterrolle in der umweltschonenden Landbewirtschaftung weiter aus“, so der Minister.
Schon heute sei das KULAP das mit Abstand größte und finanzstärkste Agrarumweltprogramm in Deutschland. Bereits jeder zweite Landwirt mache mit. Die Erweiterung der Angebotspalette ist laut Brunner den Beschlüssen des Bayerischen Kabinetts zum Doppelhaushalt 2017/2018 zu verdanken: Danach stehen in den kommenden beiden Jahren für das Programm rund 520 Millionen Euro zur Verfügung – fast 69 Millionen Euro mehr als im laufenden Doppelhaushalt.
Dem Minister zufolge ist das KULAP mit seinen vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten nicht nur bei Landwirten geschätzt, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit anerkannt. Schließlich seien die staatlichen Prämien eine für jedermann nachvollziehbare Gegenleistung für aktive Einschränkungen bei der Bewirtschaftung.
Nach Aussage Brunners können die bayerischen Landwirte im kommenden Jahr aus 19 statt wie in diesem Jahr elf Angeboten zur umweltschonenden Landbewirtschaftung wählen:
- Ökolandbau (Programmteil B10/11),
- extensive Nutzung von Grünland (B20/21),
- emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger (B25/26),
- Umwandlung von Acker in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten (B28/29),
- Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (B34),
- Winterbegrünung mit Wildsaaten (B36),
- Mulch-, Streifen- oder Direktsaat bei Reihenkulturen (B37/38),
- Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten (B39),
- Anlage von Blühflächen (B47/48),
- Erneuerung von Hecken (B49),
- extensive Futtergewinnung (B50),
- Mahd von Steilhangwiesen (B51),
- Behirtung von Almen und Alpen (B52),
- Weinbau in Steil- und Terrassenlagen (B55),
- Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (B56),
- Erhalt von Streuobst-Wiesen (B57),
- extensive Teichwirtschaft (B58),
- Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (B59)
- Sommerweidehaltung (B 60).