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Begünstigter Flächenkauf schon nach 15 Jahren Ortsansässigkeit

Die Bundesregierung will die bislang geltenden Auflagen beim begünstigten Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen in den neuen Bundesländern lockern.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Entwurf für ein Flächenerwerbs-Änderungsgesetz, das derzeit noch zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmt wird, soll bei landwirtschaftlichen Flächen die Pachtzeit auf die geforderte Ortsansässigkeit ab Abschluss des Kaufvertrages angerechnet werden. Dem Vernehmen nach haben sich das Bundesfinanzministerium und das Bundesagrarministerium am vergangenen Freitag zudem darauf verständigt, die bisherige 20jährige Ortsansässigkeit generell auf 15 Jahre zu verkürzen. Zudem soll der sogenannte Familienzusatz gestrichen werden, wonach bei verheirateten Erwerbern dessen Familie ihren Hauptwohnsitz in der Nähe des Kaufobjekts haben muss, um die geforderte Ortsansässigkeit zu erfüllen. Keine Änderungen soll es der Vereinbarung zufolge hingegen bei den Vorschriften zur Selbstbewirtschaftung geben. Im Gesetzentwurf ist ferner vorgesehen, dass die Einhaltung des Betriebskonzepts in Zukunft nicht mehr vom Erwerber gefordert werden soll. Schließlich soll für die Käufer von begünstigten Flächen die Möglichkeit geschaffen werden, die verbleibenden Bindungen abzulösen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte zuvor die geplanten Änderungen bei den Bindungen und Verfügungsbeschränkungen im Rahmen einer Verbändeanhörung als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, gleichzeitig jedoch weitergehende Erleichterungen angemahnt. So seien die Verfügungsbeschränkungen sowie die Nachweiserfordernisse für die Zusammensetzung der Gesellschafter bei juristischen Personen auf zehn Jahre zu begrenzen, so der DBV. (9.10.07)

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