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Behm nur zum Teil zufrieden mit Lockerungen bei der Hofabgabeklausel

Nur teilweise zufrieden ist Grünen-Sprecherin Cornelia Behm mit den vorgesehenen Änderungen bei der Hofabgabe im Rahmen der geplanten Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Zum einen sei es „ein großer Erfolg unseres jahrelangen Drängens“, dass die Hofabgabe nunmehr an alle Ehegatten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten, ermöglicht werden solle.

Lesezeit: 2 Minuten

Nur teilweise zufrieden ist Grünen-Sprecherin Cornelia Behm mit den vorgesehenen Änderungen bei der Hofabgabe im Rahmen der geplanten Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV). Zum einen sei es „ein großer Erfolg unseres jahrelangen Drängens“, dass die Hofabgabe nunmehr an alle Ehegatten, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hätten, ermöglicht werden solle. Zum anderen sei es jedoch empörend, „dass an der frauenfeindlichen Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegatten festgehalten werden soll“.


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Behm: „Es kann nicht sein, dass einer Bäuerin die Rente infolge des Handelns des Ehegatten vorenthalten wird.“ Diese Regelung führe das Ziel einer eigenständigen Altersabsicherung für die Bäuerinnen völlig ad absurdum.


Unverständlich sei auch, dass nach dem vorliegenden Entwurf die Waldbewirtschaftung auch zukünftig aufgegeben werden müsse, obwohl eine Verpachtung von Wald völlig unüblich und schwer möglich sei, während gleichzeitig die gewerbliche Tierhaltung auf eigenen Flächen rentenunschädlich ermöglicht werden solle. Die Grünen-Politikerin sieht darin „die falschen agrarpolitischen Ziele der Bundesregierung“: „Gewerbliche Tierhaltung, die in der Öffentlichkeit massiv in der Kritik steht, ja - bäuerliche, flächengebundene Tierhaltung und Bauernwald nein.“


Damit setze der Referentenentwurf exakt den Forderungskatalog des Deutschen Bauernverbandes (DBV) für Änderungen an der Hofabgabeklausel um - mit einer Ausnahme: Die begrüßenswerte Forderung nach Weiterentwicklung der Abgabe von Flächen durch Ermächtigung zur Landveräußerung und Landverpachtung wolle die Bundesregierung bisher nicht aufgreifen.


Darüber hinaus gebe es auch im Bereich der Erwerbsminderungsrente Härten durch das Hofabgabeerfordernis, die aus der Welt geschafft werden sollten, erklärte Behm. So sei es nicht zu rechtfertigen, dass Landwirte für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ihren Hof vollständig abgeben müssten. Schließlich mache eine teilweise Erwerbsminderung eine teilweise Erwerbstätigkeit nicht nur möglich, sondern aufgrund niedrigerer Renten auch erforderlich. (AgE)


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