Als Konsequenz aus den aktuellen Skandalen um Pferdefleisch und Bio-Eier hat der Bundestag gestern eine neue Regelung ins Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch aufgenommen, wonach die Lebensmittelbehörden die Öffentlichkeit künftig bereits dann informieren, wenn ein Fall von Täuschung vorliegt. Der „hinreichende Verdacht auf eine erhebliche Täuschung“ reicht nun aus. Bislang müssen die Ämter nur an die Presse gehen, wenn es gesundheitliche Bedenken gibt oder die Produkte für den Verzehr ungeeignet sind. Es soll aber einen Ermessensspielraum geben, heißt es.
Wie der SWR berichtet, wird auch die Zusammenarbeit der Behörden bei länderübergreifenden Lebensmittelkrisen neu geregelt. Dies ist eine direkte Konsequenz aus der EHEC-Krise 2011. Und als Lehre aus dem Dioxin-Skandal im selben Jahr sollen die Futtermittelunternehmer künftig verpflichtet werden, eine Versicherung zur Deckung von Schäden abzuschließen, die durch die Verfütterung eines von ihnen hergestellten Mischfuttermittels entstehen.
Grüne und Linke enthielten sich bei der Abstimmung, die SPD war dagegen. (ad)