Zum 1. Januar 2014 steigen die Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Beiträge liegen in den alten Bundesländern bei 227 Euro/Monat (Vorjahr: 222 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 192 Euro/Monat (Vorjahr: 189 Euro). Sie steigen somit um 2,25 Prozent (West) bzw. 1,6 Prozent (Ost), teilt der DBV mit.
Der Beitrag zur AdL ist an die Entwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung gebunden. Aufgrund der Erhöhung des vorausgeschätzten Durchschnittsentgeltes in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt auch der Beitrag in der AdL. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung hingegen bleibt konstant und beträgt auch im Jahr 2014 18,9 Prozent. Die gesetzlich vorgeschriebene Änderung auf 18,3 Prozent wird nicht realisiert. Der Gesetzgeber hält den Beitragssatz konstant, um zusätzliche Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu finanzieren.
Weiterhin gelten ab dem 1. Januar 2014 die neuen Beitragsmaßstäbe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) und landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV). Die Beiträge werden dabei über einen fünfjährigen Übergangszeitraum schrittweise angepasst. Die Beitragsbescheide zur LKV werden im Januar 2014, die Beitragsbescheide zur LUV werden im April 2014 an die Versicherten versendet.