Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

News

Bekämpfung des Maiswurzelbohrers bleibt Daueraufgabe

Die Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers in Deutschland wird zur Daueraufgabe. Eine vom Bundesagrarministerium vorgelegte Änderung der im Sommer dieses Jahres beschlossenen Eilverordnung sieht vor, dass die bislang befristet geltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus bei akutem Befall dauerhaft Gültigkeit erlangen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers in Deutschland wird zur Daueraufgabe. Eine vom Bundesagrarministerium vorgelegte Änderung der im Sommer dieses Jahres beschlossenen Eilverordnung sieht vor, dass die bislang befristet geltenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Schadorganismus bei akutem Befall dauerhaft Gültigkeit erlangen. Mit der Änderungsverordnung sollen die bestehenden Regelungen entsprechend den EU-Vorgaben ergänzt werden um Vorschriften bei längerfristigem Befall. Sie sollen dazu dienen, die Verbreitung des Maiswurzelbohrers einzudämmen und bislang befallsfreie Gebiete zu schützen, wenn sich der Schädling trotz eingeleiteter Bekämpfungsmaßnahmen in einem bestimmten Gebiet dauerhaft etablieren konnte. Dazu sollen die Behörden Eingrenzungsgebiete festlegen und Eingrenzungsprogramme durchführen. In das Eingrenzungsgebiet sollen neben dem eigentlichen Befallsgebiet auch angrenzende befallsfreie Gebiete in einem Umkreis von 30 km vom Befallsgebiet einbezogen werden. Das Eingrenzungsprogramm sieht eine Reihe von Auflagen für den Maisanbau vor, die sowohl für das Befallsgebiet als auch für nicht befallene Gebiete verbindlich sind. So soll Mais in zwei aufeinanderfolgenden Jahren auf derselben Fläche nur einmal angebaut werden dürfen. In drei Folgejahren soll Mais zweimal angebaut werden dürfen, wenn die Aussaat mindestens einmal erst nach Schlüpfen der Larven des Maiswurzelbohrers erfolgt oder eine geeignete Bekämpfung der Käfer des Schädlings erfolgt. Zudem sollen die Gebiete wiederum intensiv überwacht werden. Für Ausnahmen von den vorgeschriebenen Maßnahmen in Befalls- und Sicherheitszonen soll künftig kein Antragsverfahren mehr erforderlich sein. Der Bundesrat wird sich aller Voraussicht nach am 19. Dezember mit der Vorlage befassen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Diskutieren Sie dieses Thema mit anderen Berufskollegen im Ackertreff.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.