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Benachteiligte Gebiete könnten deutlich schrumpfen

Die EU-Kommission hält an ihrem Ansatz fest, für die Ausweisung benachteiligter Gebiete keine sozioökonomischen Faktoren mehr zuzulassen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf für die Ausgestaltung der ländlichen Entwicklung nach 2013 hervor, der jetzt durchgesickert ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission hält an ihrem Ansatz fest, für die Ausweisung benachteiligter Gebiete keine sozioökonomischen Faktoren mehr zuzulassen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf für die Ausgestaltung der ländlichen Entwicklung nach 2013 hervor, der jetzt durchgesickert ist.

 

Danach sollen Bauern in Regionen, die keine Berggebiete sind, von einer Ausgleichszulage in Höhe von 20 Euro bis 250 Euro pro Hektar und Jahr profitieren, wenn wenigstens zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche ein Kriterium aus einer Liste biophysikalischer Benachteiligungen erfüllen. Darunter fallen beispielsweise eine Wachstumsperiode von höchstens 180 Tagen aufgrund niedriger Temperaturen, ein schlechter Wasserabfluss, Trockenheit oder eine Wurzeltiefe von weniger als 30 cm.

 

Ebenfalls angerechnet werden eine Hangneigung von wenigstens 15 % sowie die Bodenbeschaffenheit. Böden können ein Gebiet unter anderem benachteiligen, wenn sie zu steinig, zu sandig, zu tonreich, zu feucht, versalzt, zu natriumhaltig oder übersäuert sind.

 

Ebenfalls für die Ausgleichzulage in Frage sollen Berggebiete kommen, die sich entweder über ihre Höhe oder - in tieferen Lagen - über die Hangneigung definieren lassen. Die Teile Schwedens und Finnlands nördlich des 62. Breitengrads sollen pauschal als Bergregionen gelten. Die Pläne der Kommission, die in sehr ähnlicher Form erstmals vor zwei Jahren in einer Mitteilung vorgestellt wurden, trafen bei den Mitgliedstaaten und im Berufsstand bislang auf wenig Gegenliebe, weil sich dadurch die Gebietskulisse gegenüber dem Status quo teilweise deutlich ändern dürfte. So geht der DBV davon aus, dass im Saldo die benachteiligten Gebiete in Deutschland um 1,6 Mio. ha auf rund 7,3 Mio. ha schrumpfen würden. 

 

Allerdings will die Kommission jenen Landwirten, die nach den genannten Kriterien nicht mehr von der Ausgleichzulage profitieren würden, einen Abschied auf Raten ermöglichen: Die Zahlungen sollen nicht unmittelbar gestoppt werden, sondern ausgehend vom Niveau 2013 jährlich um ein Fünftel sinken und somit erst 2018 auslaufen.

 

Gleichzeitig setzt die Behörde den Mitgliedstaaten die Pistole auf die Brust: Sind die benachteiligten Gebiete nicht bis 1. Januar 2014 neu definiert, dann sollen diese Kürzungen für alle Landwirte mit Ausgleichszulage gelten. Gleichzeitig wird den Regierungen ein gewisser Spielraum eingeräumt: Bis zu 10 % der Landesfläche können als sogenannte Gebiete mit spezifischen Beschränkungen als förderfähig ausgewiesen werden. Für diese Flächen müssen die biophysikalischen Kriterien nicht eingehalten werden: Es genügt der Nachweis, dass die Landbewirtschaftung aus Umweltschutzgründen, zur Bewahrung des Landschaftsbildes, des Tourismuspotentials oder der Küstenlinie notwendig ist. (AgE)

 

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