Zwar will das Ministerium trotz eines höheren Bedarfs in diesem Jahr nur die gesetzlich vorgeschriebenen 200 Mio. Euro für die Abfindungsaktion zur Verfügung stellen. Gleichzeitig suche man jedoch mit den Trägern der Unfallversicherung nach Möglichkeiten zur Zwischenfinanzierung. Unter anderem werden darüber nachgedacht, dass die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften den erhöhten Geldbedarf über Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanzieren. Ferner sollen die Berufsgenossenschaften eventuell weitere Mittel aus ihren Rücklagen mobilisieren. Anfang Januar hätten bereits Abfindungsanträge für eine Summe von 557 Mio. Euro vorgelegen. Insgesamt stünden 650 Mio. Euro an Mitteln des Bundes und der träger zur Verfügung. Der DBV empfiehlt daher allen Betroffenen, möglichst schnell einen Antrag zu stellen, da der Anspruch auf Bewilligung mit Ausschöpfung dieser Mittel wegfällt.
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