Derzeit müssen Landwirte bis zu acht Monate auf die Bearbeitung und Auszahlung ihrer Anträge auf Steuerentlastung für Diesel (Agrardieselvergütung) warten. Diesen unzumutbaren Zustand, auf den top agrar in der Ausgabe 12/2010 (S.21) hingewiesen hatte, hat der DBV gegenüber dem Bundesfinanzministerium deutlich kritisiert und zügige Verbesserungen angemahnt. Zudem fordert der Verband eine Vereinfachung hinsichtlich der im Antragsverfahren zu machenden Angaben.
In einem Antwortschreiben an den DBV räumt das Finanzministerium die eingetretenen Verzögerungen ein. Die sich auf das Dreifache verlängerte Bearbeitungsdauer sei im Wesentlichen auf eine Überlastung der Hauptzollämter zurückzuführen, da die Anzahl der Anträge durch Aussetzung von Selbstbehalt und Obergrenze deutlich angestiegen sei. Das Ministerium kündigt aber an, durch geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen den Bearbeitungsrückstand zeitnah auf ein erträgliches Maß abzubauen.
Außerdem prüft es die Umsetzbarkeit von Vereinfachungen bei der Antragstellung. Der DBV hat insbesondere die Einführung einer Bagatellregelung bei den zusätzlichen Angaben zum Dieselverbrauch im Forst gefordert, indem Betriebe mit weniger als 20 ha Forstanteil von den bürokratischen Zusatzangaben ausgenommen werden. Gerade für kleinere Betriebe mit Forstanteil komme es hier zu unverhältnismäßigem Aufwand in der Antragstellung, so der Bauernverband.