Die Verwendung von Pflanzenöl und Biodiesel in der Land- und Forstwirtschaft ist preislich interessant und im Sinne geschlossener regionaler Kreisläufe naheliegend. Darauf hat die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) heute hingewiesen.
Beide Kraftstoffe seien nach wie vor voll steuerbegünstigt. Die gezahlte Energiesteuer in Höhe von 45,07 Cent je Liter Cent je Liter werde im Rahmen des Agrardieselerstattungsverfahrens ohne Abzug zurückgezahlt. Bei Dieselkraftstoff würden anteilig 21,48 Cent je Liter erstattet. Die Differenz in der Steuerbegünstigung spiegele den Preisvorteil auf der Großhandelsstufe wieder, erklärte die UFOP. Die Preisdifferenz werde aber auch von der Entwicklung der Preise der dargestellten Kraftstoffe bestimmt. Erhöhe sich der Preisdruck auf Rapsöl ex Ernte weiter, nehme die Attraktivität für eine Umstellung zu, vor allem dann, wenn der Dieselpreis noch steigen sollte.
Die entsprechenden Reinkraftstoffmengen könnten im Wege des Quotenhandels für die Erfüllung der Quotenverpflichtung wiederum nachversteuert werden, betonte die Union. Da es sich um Großhandelspreise handele, würden Transport- beziehungsweise Anlieferungskosten sowie eventuelle Ermäßigungen aufgrund unterschiedlicher Abnahmemengen bei den Angaben nicht berücksichtigt. (AgE/ad)