Das forderte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer. Bei Erlass der EU-Biopatentrichtlinie sei allgemein klar gewesen, dass es allein um den Schutz des geistigen Eigentums der Züchter beim Sortenschutz ging. In jüngster Vergangenheit würden jedoch Unternehmen durch Biopatente zunehmend versuchen, den Sortenschutz zu unterlaufen. Aktuelles Beispiel sei das laufende Einspruchsverfahren um ein erteiltes Patent auf Brokkoli vor dem Europäischen Patentamt. Hier müsse dringend klargestellt werden, dass nicht schon durch die Verwendung einzelner technischer Elemente die Patentierung eines herkömmlichen Kreuzungs- oder Selektionsverfahrens und aller damit produzierten Tiere oder Pflanzen möglich werde. Bedenklich ist aus Sicht des DBV auch der Fall eines Patentes auf das äthiopische Getreide Eragrostris Tef. Offenbar gelang es einem niederländischen Unternehmen, sich das exklusive Recht der Verwertung des Getreides und seiner damit hergestellten Produkte zu sichern, mutmaßte Sonnleitner. Sonnleitner bat Seehofer eindringlich, innerhalb der Bundesregierung deutlich Position zu beziehen und die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, damit eine erforderliche, breit angelegte züchterische Arbeit möglich bleibt.
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