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Biospritgesetz ohne Palm- und Sojapassagen geplant

Trotz der Einwände der EU-Kommission gegen die Neuerungen in der deutschen Biokraftstoffgesetzgebung will die Bundesregierung an ihrem Entwurf festhalten - allerdings ohne die von Brüssel beanstandeten Passagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Trotz der Einwände der EU-Kommission gegen die Neuerungen in der deutschen Biokraftstoffgesetzgebung will die Bundesregierung an ihrem Entwurf festhalten - allerdings ohne die von Brüssel beanstandeten Passagen. Wie nach einem Treffen im Bundesumweltministerium mit Wirtschaftsvertretern am vergangenen Freitag verlautete, will das Ressort von Sigmar Gabriel Formulierungshilfen für den Bundestag abfassen, mit deren Hilfe der ursprünglich von der Regierung angestrebte Ausschluss von Palm- und Sojaölen aus der staatlichen Förderung rückgängig gemacht wird. Diese von Umweltschützern je nach Anbauregion als wenig nachhaltig angesehenen Pflanzenöle würden damit weiterhin auf Kraftstoffquoten angerechnet werden können und von den Steuerermäßigungen auf reinen Biodiesel profitieren. Die EU-Kommission hatte handelspolitische Bedenken gegen den Ausschluss von Palm und Soja von der staatlichen Förderung geltend gemacht. Der Bundestag hatte den Entwurf aber schon in Erster Lesung beraten. Sollten die Koalitionsfraktionen die nun vom Umweltministerium vorgeschlagenen Änderungen schlucken, wären eine Verabschiedung im Bundestag noch in diesem Monat und ein letzter Durchgang im Bundesrat im März möglich.


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Der Entwurf sieht eine Absenkung der Biokraftstoff-Gesamtquote für 2009 um 1 Prozentpunkt auf 5,25 % und eine Steuererhöhung auf Biodiesel um 3 Cent/l vor, statt der bisher im Gesetz stehenden Erhöhung um 6 Cent/l. Sollten im Gesetzgebungsverfahren nun noch weitere Änderungswünsche bestehen, beispielsweise eine Minderung der Steuerlast auf Pflanzenölkraftstoff, wäre laut Auffassung des Bundesumweltministeriums eine erneute Notifizierung in Brüssel notwendig, was das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland um rund drei Monate verzögern würde.

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