Bund und Länder sollten gemeinsam der EU-Kommission eine klare Absage zu der bislang vorgesehenen Vorgehensweise zur Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete erteilen. Dafür sprach sich DBV-Präsident Gerd Sonnleitner in einem Brief an die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern aus. Diese beraten heute noch in Lübeck über die von der Kommission geforderte Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete. Der DBV votiert weiterhin für die grundsätzliche Beibehaltung der Gebietsabgrenzung auf der Basis des bewährten deutschen Indexsystems \- ergänzt um Gebiete mit einem hohen Dauergrünlandanteil. Nach den vorgesehenen Plänen der EU-Kommission würden die acht biophysikalischen Kriterien nicht nur in Deutschland, sondern in weiten Teilen der EU, zu einer für Landwirtschaft wie auch Steuerzahler nicht nachvollziehbaren Abgrenzung führen, schrieb Sonnleitner weiter. Gleichzeitig würden relativ ausgefeilte Systeme der Gebietsabgrenzung wie in Deutschland aufgegeben werden müssen. Die Abgrenzungskriterien der EU-Kommission würden zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern zu besonders starken Verwerfungen führen, wo die neue Gebietskulisse fast spiegelbildlich zur bisherigen ist. Die Trockenstandorte fallen zu einem großen Teil aus der Gebietskulisse heraus, während relativ gute Standorte in Küstennähe nach diesen Simulationen benachteiligtes Gebiet wären. In ganz Deutschland würde fast ein Drittel der Fläche (2,7 Mio. ha) den Status der derzeitigen Gebietskulisse verlieren. 1,1 Mio. ha würden neu dazukommen.
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