Das Präsidium des DBV hat am Dienstag bei seiner Sitzung nochmals klargestellt, dass die Grundsteuerlast für die Landwirte keinesfalls steigen darf, wenn die Regierung die beabsichtigte Reform der Steuer angeht. Stattdessen müsse es ein möglichst einfaches und unbürokratisches System zur Erhebung der Grundsteuer geben. Wenn die derzeitige Einheitsbewertung abgeschafft werde, müssten Ersatzlösungen für zahlreiche sich darauf beziehende Regelungen im Steuer-, Sozial- und Privatrecht gefunden werden. Zudem dürfe keine Bewertung nach Substanzwerten erfolgen, erklärte der DBV. Dies würde wegen des drastischen Auseinanderfallens von Substanz- und Ertragswerten in der Land- und Forstwirtschaft zu einer völlig überzogenen Besteuerung führen.
Das Aufkommen der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) liegt bei rund 360 Mio. Euro. Damit tragen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft nach Sicht des DBV angemessen zur Finanzierung der kommunalen Infrastruktur im ländlichen Raum bei.