Heute hatte die Bild berichtet, dass der Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zum Werbeverbot für an Kinder gerichtete „ungesunde Lebensmittel“ deutlich mehr Produkte umfasst als bisher gedacht, darunter auch Trinkmilch und Fruchtsäfte. Dem widerspricht das BMEL jedoch zumindest im Falle von Milch und Säften, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie das Ressort feststellt, sind bei Milch (hinsichtlich des Fettgehalts) und Säften (ohne zusätzlichen Zucker oder Süßungsmittel) entgegen anders lautender Berichte und Behauptungen Abweichungen vom WHO-Nährwertprofil vorgesehen, sodass die Beschränkungen insoweit nicht gelten. Die genannten Getränke dürfen gegenüber Kindern beworben werden, wenn sie keinen zugesetzten Zucker und keine Süßungsmittel enthalten. „Es gibt keinen Grenzwert für den Gesamtzucker-Gehalt“, betont das BMEL.
BMEL: Milch liefert wichtige Nährstoffe
Milch ist auch nach Argumentation des grün geführten Landwirtschaftsministeriums ein Lebensmittel, das Nährstoffe wie z.B. Calcium und Jod beinhaltet, die für Kinder in der Wachstumsphase besonders wichtig sind. Obst- und Gemüsesäfte könnten ihrerseits viele wichtige Vitamine liefern und daher einen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten. Das Ministerium hält fest, dass diese Säfte aber bereits von Natur aus Zucker enthalten. Wichtig sei deswegen, dass nicht noch zusätzlich Zucker oder Süßungsmittel hinzugefügt werden. Dann seieine Bewerbung gegenüber Kindern nämlich nicht möglich.
Liebe @Bild, ich befürchte, da seid Ihr auf die lange vorgefertigten Sprechzettel von Leuten reingefallen, die den notwendige Kinderschutz in der Werbung aufhalten wollen. Das Gute: Ihr könnt es korrigieren. https://t.co/Fk7Dg0LpiU
— Cem Özdemir (@cem_oezdemir) March 3, 2023
Bei der Bild sind allerdings im Entwurf zum „Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz“ (kurz KWG) noch etliche andere Warengruppen enthalten, bei denen das Werbeverbot gelten soll. Hier bleibt das Bundesministerium im Gegensatz zu Milch und Säften vorerst noch eine Antwort schuldig:
Laut Bild enthält die Liste der im Gesetzentwurf aufgeführten Produkte unter anderem auch:
- Getränke aus Soja, Nüssen oder Saaten, die Zuckerzusatz oder Süßstoff enthalten
- Käse und Quark mit mehr als 20 g Gesamtfett und 1,3 g Salz pro 100 g
- Butter und weitere Fettaufstrichen mit mehr als 20 g gesättigten Fettsäuren und 1,3 g Salz pro 100 g
- Cornflakes, Müsli mit mehr als 10 g Gesamtfett enthalten und mehr als 15 g Zucker pro 100 g
- Kuchen, süßen Keksen, Schokolade, Müsliriegel und süße Aufstriche
- Speiseeis und Energydrinks
- Knabberartikel, die Zucker oder mehr als 0,1 g Salz pro 100 g enthalten
- 100-prozentige Obst- und Gemüsesäfte, denen Zucker oder Süßungsmittel zugesetzt wurden