Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht weiterhin keine Möglichkeit zur Einführung einer gesetzlichen Schutzklausel für landwirtschaftliche Flächen. „Wir sollten uns auf das Machbare beschränken und die Diskussion nicht mit unrealistischen Forderungen erschweren“, sagte Staatssekretär Peter Bleser nach der ersten Zusammenkunft der Plattform Flächenverbrauch am vergangenen Freitag in Berlin. Eingeladen waren die Länderagrarminister, Staatssekretäre der beteiligten Bundesressorts und Vertreter von Verbänden.
Enttäuscht zeigte sich der DBV. „Zwar gibt es in der Politik viel Unterstützung für die Anliegen der Landwirtschaft zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen. Jedoch fehlt auch im Bundeslandwirtschaftsministerium immer noch ein echter Durchsetzungswille, das Problem tatsächlich anzupacken und ein Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen gesetzlich zu verankern“, so DBV-Umweltbeauftragte Friedhelm Decker
Decker machte bei dem Gespräch deutlich, dass der Erfolg der Plattform zum Flächenschutz davon abhinge, wie ernsthaft das BMELV die Schaffung einer gesetzlichen Schutzklausel für landwirtschaftliche Flächen verfolge. In der Abwägung der verschiedenen Interessen bei kommunalen Planungen dürfe der Schutz landwirtschaftlicher Flächen nicht länger den Kürzeren ziehen. Zudem müssten jetzt die Weichen zur stärkeren Innenentwicklung von Städten und Gemeinden gestellt werden. Hierfür seien bei der Novelle des Baugesetzbuches die Vorgaben zur Innenentwicklung von Ortschaften besser herauszustellen. Nur so könne verhindert werden, dass immer mehr landwirtschaftliche Flächen zubetoniert werden, obwohl in den Dörfern vorhandene Brachflächen für Baumaßnahmen genutzt werden könnten.
Da auch der Netzausbau im Rahmen der Energiewende wiederum Flächen beanspruchen werde, warnte Decker davor, dass Gelder aus dem Naturschutzausgleich zum Aufkauf weiterer landwirtschaftlicher Flächen eingesetzt werden. „Naturschutz lässt sich intelligenter gestalten. Es muss nicht immer noch mehr Fläche sein“, so Decker. Das Ersatzgeld aus dem Naturschutz-Ausgleich solle daher vorrangig in die Entsiegelung nicht mehr genutzter Liegenschaften gehen oder in die Pflege vorhandener Biotope, aber keinesfalls in den Flächenkauf.
Decker forderte von der Bundesregierung, für den naturschutzrechtlichen Ausgleich endlich die seit langem angekündigte bundeseinheitliche Kompensationsverordnung vorzulegen. Hiermit müssten der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen beim Naturschutzausgleich und die Berücksichtigung agrarstruktureller Belange, der Vorrang der Entsiegelung und anderer flächenschonender Kompensationsmaßnahmen endlich bundeseinheitlich festgeschrieben und zum Durchbruch verholfen werden. (ad)
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