Das Bundesagrarministerium plant offenbar, die Regelförderung beim Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) zu streichen. Dies stößt im landwirtschaftlichen Berufsstand auf großes Unverständnis.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) wies deshalb das BMVEL wiederholt darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft auch in der EU-Förderpolitik ein zentrales Ziel sei, um die „allgemeine Erneuerung im Agrarsektor zu erleichtern“. Ohne eine Regelförderung würde auch die für einen erfolgreichen Strukturwandel notwendige Junglandwirteförderung nahezu zum Erliegen kommen.
Der DBV unterstützt das Anliegen, besonders nachhaltige Formen der landwirtschaftlichen Tierhaltung besonders fördern zu wollen. Bei der dazu notwendigen Überarbeitung der Investitionsförderung besonders tierartgerechter Haltungsformen müssen allerdings Fördervoraussetzungen und Förderhöhen auch wirtschaftlich stimmig sein. Für die Akzeptanz in der landwirtschaftlichen Praxis müssen die hiermit verbundenen Mehrkosten grundsätzlich ausgeglichen werden.
Angesichts der über viele Jahre bewährten Fördergrundsätze appelliert der DBV an den Bund wie Länder, diese nicht innerhalb weniger Wochen und Monaten grundsätzlich überarbeiten zu wollen. Die Definition von besonders förderfähigen Tierhaltungsverfahren erfordere Zeit. Da auch die Fördergrundsätze der EU nach 2013 noch nicht feststehen, sollten die Entscheidungen zu einem angepasstem neuem AFP nicht übers Knie gebrochen werden.
Weiter fordert der DBV, den Fördergrundsatz „Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere“ uneingeschränkt aufrechtzuerhalten. Die sogenannte Milchleistungs- und Qualitätsprüfung als Bestandteil dieses Fördergrundsatzes hat sich in den letzten Jahren zu einem hocheffizienten und nachprüfbaren Monitoringsystem entwickelt. (ad)
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