„Wir wollen, dass der Boden unter bäuerlichen Füßen bleibt. Deswegen setzen wir uns für eine Anpassung des Grundstücksverkehrsgesetzes ein." Das erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung.
Angesichts der unsicheren Finanzmärkte würden Investoren von steigenden Bodenpreisen angelockt. Nach Einschätzung von Born steigen über den Verkauf von GmbH-Anteilen oder Aktien von landwirtschaftlichen Unternehmen vor allem in den neuen Ländern zunehmend Großinvestoren von außen ein.
Born: "Mir liegt daran, dass die wirtschaftenden Landwirte vor Ort die Gesellschaftsanteile der juristischen Personen behalten." In den alten Bundesländern mit einer anderen Unternehmensstruktur habe das Grundstücksverkehrsgesetz solche Übernahmen teilweise verhindert, auch weil Familienbetriebe nicht einfach aufgekauft werden könnten.
Bei GmbHs oder Aktiengesellschaften könnten sich die Eigentümerstrukturen dagegen leichter unerkannt verändern. Dazu schlug Born vor, Änderungen bei den Anteilseignern öffentlich zu machen, ähnlich wie im Aktienrecht. „Wenn ein Eigner über 50 % anpeilt, sollte dies publiziert werden“, forderte Born.
Zusätzlich sollte von den nunmehr zuständigen Bundesländern eine Anpassung des Vorkaufsrechts im heutigen Grundstücksverkehrsgesetz geprüft werden, dass auch beim Verkauf von Anteilen an Unternehmen, die über erhebliches Eigentum an Agrarflächen verfügen, die aktiven Landwirte vor Finanzinvestoren zum Zuge kommen könnten. „Die deutsche Landwirtschaft will nicht zur verlängerten Werkbank von Investmentbankern werden“, stellte Born klar. (ad)