Eine Eins-zu-eins-Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzrechtvorgaben in nationales Recht hat der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) gefordert. Wie der DBV berichtete, wertet der BOG den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln als eine hervorragende Ausgangsbasis für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Es sei aber dringend darauf zu achten, dass die Vorgaben eins zu eins in nationales Recht umgesetzt würden, erklärte der BOG. Dies betreffe unter anderem auch die Anpassung der Prüflisten für die Kontrolle der Pflanzenschutzgeräte.
Die BOG-Mitglieder erklärten sich darüber hinaus bereit, maßgeblich die Leitlinien für den integrierten Anbau zu erarbeiten. Generell gelte es, die Kommunikation gegenüber dem Verbraucher hinsichtlich der Pflanzenschutzmittel und deren möglichen Rückständen in Lebensmitteln zu verbessern.
Zum Thema Vermarktungsnorm bekräftigte der BOG die Auffassung, dass die Aufhebung der 26 EU-Spezialnormen überflüssig gewesen sei. Zum Schulobstprogramm forderte er eine breite Anwendung.