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Agrarpolitik bei der Landtagswahl Maisernte Baywa in Insolvenzgefahr

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Bonde will Landwirte mit Trockenschäden unterstützen

Die Hitze und die außergewöhnliche Trockenheit in diesem Sommer haben die baden-württembergische Landwirtschaft stark getroffen. Agrarminister Alexander Bonde kündigte daher geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Grundfutterversorgung und zur Liquiditätssicherung der betroffenen Betriebe an.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Hitze und die außergewöhnliche Trockenheit in diesem Sommer haben die baden-württembergische Landwirtschaft stark getroffen. Agrarminister Alexander Bonde kündigte daher bei einem Besuch auf dem Rösslerhof in Schlier (Landkreis Ravensburg) an, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Grundfutterversorgung und zur Liquiditätssicherung der betroffenen Betriebe zu ergreifen.


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Bonde erklärte, dass die Landesregierung die landwirtschaftliche Rentenbank gebeten habe, das Liquiditätshilfeprogramm für alle trockenheitsgeschädigten Betriebe zu öffnen. „Durch das Liquiditätshilfeprogramm kann die Liquidität der betroffenen Betriebe gesichert werden“, sagte der Minister. Darüber hinaus habe Bonde den Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, gebeten, für trockenheitsgeschädigte Betriebe im Land steuerliche Billigkeitsmaßnahmen wie Steuerstundungen zu erlassen. 


Aufwuchs auf ungenutzter Brachefläche kann verfüttert werden


„Für den besonders stark betroffenen Main-Tauber-Kreis haben wir bereits im Juli die Futternutzung von sogenannten ÖVF-Bracheflächen zugelassen. Nach aktueller Auswertung der Juli-Niederschlagssituation haben wir beschlossen, diese Ausnahmeregelung ab sofort auf alle Betriebe und Landesteile in Baden-Württemberg auszuweiten“, erklärte Bonde weiter.


„Konkret heißt das: Noch als Futter verwertbarer Aufwuchs sowie noch kommender Aufwuchs auf diesen Bracheflächen kann verfüttert werden. Landwirte können somit in dieser Notsituation den Aufwuchs auf Ackerbrachen und Feldrandstreifen verfüttern“, sagte der Minister weiter. Landwirte hätten außerdem ab sofort die Möglichkeit, die Futternutzung des Aufwuchses der Folgekultur von ÖVF-Leguminosen zu verfüttern.


Wer Eiweißpflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Soja als ökologische Vorrangflächen anbaue, müsse nach deren Ernte verpflichtend eine weitere Kultur oder Zwischenfrucht anbauen. Die Bauern könnten den hier entstehenden Aufwuchs auch verfüttern.



„Ökologisch wirtschaftende Betriebe im Land können auf Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Genehmigung Raufutter wie Heu, Gras- oder Maissilage aus konventionellem Anbau bei Futterknappheit für ihre Kühe, Schafe und Ziegen zukaufen“, so Bonde. „Damit haben wir eine ganz Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet, die den geschädigten Landwirtinnen und Landwirten konkret helfen“, erklärte Minister Bonde.


Steuerliche Risikoausgleichsrücklage gefordert


Bonde erneuerte seine Forderung an die Bundesregierung, einer steuerliche Ausgleichsrücklage nicht länger im Weg zu stehen. Durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage könnten die Landwirte in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen, so der Minister. „Die Auswirkungen des Klimawandels vergrößern das Berufsrisiko für die Landwirtinnen und Landwirte. Viele Betriebe im Land sind immer stärker jährlichen Einnahmeschwankungen ausgesetzt. Damit die Betriebe handlungsfähig bleiben und eigenständig Vorsorge treffen können, brauchen sie die Möglichkeit einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage“, sagte der Minister abschließend.

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