Der DBV setzt sich in der Anhörung in dieser Woche zur Reform der Rundfunk- und Fernsehgebühren für eine Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe ein. Die Rundfunkgebühren sollen nach den von den Bundesländern erarbeiteten Reformvorschlägen von dem heutigen geräteabhängigen auf ein haushaltsbezogenes Modell umgestellt werden. Dies ist nach Ansicht von 20 Wirtschaftsverbänden eine ausgewogenere Verteilung als bisher.
Jeder Haushalt soll dann eine monatliche Gebühr von rund 18 Euro zahlen. "Ganz im Gegensatz zu diesem Prinzip sollen die Unternehmen für nicht-private PKWs, aber auch für land- und forstwirtschafliche Fahrzeuge und für jede Ferienwohhnung ein Drittel der Rundfunkgebühr zusätzlich bezahlen", betonte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Damit würde sich der Beitrag der Wirtschaft an den Rundfunkgebühren fast verdoppeln. Anstatt derzeit 450 Mio. Euro müssten nach vorsichtigen Schätzungen 800 Mio. Euro ab 2013 von den Unternehmen gezahlt werden.
"Jeder Landwirt und Unternehmer hat mit seiner unternehmensbezogenen Gebühr seinen Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geleistet. Zusatzgebühren tragen wir nicht mit", so Born. Auch öffentlich-rechtlicher Rundfunk müsse sich, wie wirtschaftlich Unternehmen, den wirtschaftlichen Entwicklungen stellen und Kosten sparend arbeiten. Öffentlich-rechtliche Sender könnten nicht immer weiter von steigenden Gebühren der Bürger und der Wirtschaft ausgehen. Die Wirtschaft wolle ihren Beitrag von 450 Mio. Euro jetzt deckeln und für die Unternehmen nach Beschäftigungszahlen staffeln. Auch ein Modell mit gleichen Beiträgen pro Beschäftigte sei denkbar und gerecht, betonte Born. Der geräteunabhängige Grundsatz des neuen Modells müsse auch für die Unternehmen konsequent gewahrt bleiben, forderte der Generalsekretär.