Die BVVG hat den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen gestoppt, um eine Reserve für Ausgleichsmaßnahmen zu behalten. Die Regelung gilt zunächst für acht Wochen. Geklärt werden muss, wie künftig mit den ehemals volkseigenen Flächen verfahren werden soll. Zu den konkreten Festlegungen sowie der Umsetzung des Koalitionsvertrages in Bezug auf die BVVG seien weitere Abstimmungen erforderlich, hieß es vor Weihnachten.
Umgehend Klarheit im Umgang für durch die BVVG verwaltete Flächen forderte am Freitag der Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg, Henrik Wendorff. "Landkäufe sind für landwirtschaftliche Unternehmen grundlegende Maßnahmen für die betriebliche Stabilität und Weiterentwicklung. Ein veranlasster Verkaufsstopp wie in aktuellen Fällen für bundeseigene Flächen der Bodenverwertungs- und verwaltungsgesellschaft (BVVG) schließt für landwirtschaftliche Betriebe mit berechtigtem Kaufinteresse diese betriebsrelevanten Maßnahmen aus."
Schwer zu tolerieren, so der Präsident weiter, ist zudem die Unklarheit darüber, nach welchen Kriterien mittelfristig eine Verpachtung an "nachhaltig wirtschaftende" oder ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgen soll, wie es im Koalitionsvertrag 2021 der Bundesregierung formuliert wurde. Hier fehlt jede Abgrenzungsgrundlage für eine faire Zuführung von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche in geeignete Hände.
Auch eine Fokussierung von BVVG-Flächen als vorzuhaltende Grundstücke für Windkraft- und PV-Anlagen ist für Wendorff angesichts einer Vielzahl von alternativen Möglichkeiten im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, die nicht an einen Flächenverbrauch gebunden sind, nicht hinzunehmen.
Der Anteil von BVVG-Flächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Land Brandenburg betrug im Jahr 2020 noch 31.300 ha, das entspricht 2,36 % der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Durch die immense Zersplitterung dieses Flächenanteils sind jedoch eine Vielzahl der Brandenburger Landwirtinnen und Landwirte durch Ausbremsung bereits in Angriff genommener Käufe sowie durch einen intransparenten Wettbewerb mit diffus als "nachhaltig wirtschaftend" definierte Landnutzer vom aktuellen Verkaufsstopp betroffen.