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Breite Kritik an Erhebung der Nachbaugebühren über Aufbereiter

Eine vom Bundesagrarministerium geplante Änderung der Nachbauregelung stößt auf breite Ablehnung.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Flaschenhalsprinzip sollte dem Entwurf zur Änderung des Sortenschutzgesetzes zufolge die Nachbaugebühr künftig von den Saatgutaufbereitern und bei Kartoffeln von den Abpackern erhoben werden. Ihnen sollte eine umfassende Informationspflicht auferlegt sowie die Aufgabe übertragen werden, für die Pflanzenzüchter Gebühren einzuziehen. Beide Koalitionsfraktionen erteilten dem Vorhaben inzwischen eine Absage. In einem gemeinsamen Schreiben forderten der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion, Peter Bleser , sowie die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß, Bundesagrarminister Horst Seehofer auf, die Arbeiten an der Gesetzesnovelle einzustellen. Zunächst müssten die derzeit geltende Rechtslage und die Auslegung durch Gerichtsurteile auf europäischer und nationaler Ebene erprobt werden, bevor eine Neuregelung ins Auge gefasst werden könne, heißt es in dem Schreiben. Konkret sprechen sich die Abgeordneten für eine Erprobungszeit von vier bis fünf Jahren aus. Diese Zeit müsse auch genutzt werden, um die derzeitigen Regelungen in anderen europäischen Staaten auszuwerten. Kritisch zu einem vorliegenden Gesetzentwurf hatte sich zuvor bereits der Deutsche Bauernverband (DBV) geäußert. Der Vorschlag, die Erhebung der Nachbaugebühren künftig auf die Ebene der Saatgutaufbereitung zu verlagern, stelle keine Verbesserung des Systems dar, erklärte der DBV. (15.10.07)

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