Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes beim Bundestag einbringen. Der Agrarausschuss der Länderkammer stimmte in der vergangenen Woche nahezu einstimmig dem vorliegenden gemeinsamen Antrag der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung nach Maßgabe einiger kleiner Änderungen zu. Keine Mehrheit fand ein Antrag Bayerns, demzufolge auch die Bundesländer im Rahmen der Opt-out-Regelung in den Fällen Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen aussprechen können sollten, in denen sich der Bund nicht mit den Ländern auf ein nationales Verbot verständigen kann. Ziel des Gesetzentwurfs der sogenannten „G-Länder“ ist es, die durch die europäische Opt-out-Regelung eröffnete Möglichkeit zum Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes zu übertragen. Den Ländern soll die Aufgabe zukommen, dem Bund Argumente für bundesweite Anbauverbote zu liefern. Begründet wird die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung mit der damit verbundenen höheren Effizienz und Sicherheit gegenüber Einzellösungen. Zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag soll die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken ernannt werden.
Bundesregierung nimmt Stellung
Demgegenüber will das Bundeslandwirtschaftsministerium mit seinem Entwurf sowohl dem Bund als auch den Länder ermöglichen, Anbauverbote zu erlassen. Auf diese Weise könnten alle Optionen für Anbauverbote ausgeschöpft werden. Eine solche Lösung biete ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, argumentiert Ressortchef Christian Schmidt. Eine reine Bundeslösung hat der CSU-Politiker ausgeschlossen. Ein Einvernehmen mit den SPD-geführten Bundesministerien hat Schmidt darüber allerdings noch nicht erreicht. Sollte der Bundesrat den Gesetzentwurf auf seiner nächsten Sitzung am 25. September beschließen, wird er zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Die kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet. Ob und wenn ja, wann sich das Parlament mit der Vorlage befasst, hängt vom Willen der Koalitionsfraktionen ab. AgE