Für eine Abschaffung der pauschalen Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirtschaft spricht sich der Bundesrechnungshof (BRH) aus. In einem aktuellen Bericht an den Bundestag und die Bundesregierung kritisieren die Bonner Rechnungsprüfer die Regelungen des § 13a Einkommensteuergesetz als nicht mehr zeitgemäß.
Begründet wird die Kritik an dieser Pauschalbesteuerung, die aus Gründen der Steuervereinfachung für landwirtschaftliche Betriebe bis 20 ha eingeführt worden war, mit Besteuerungslücken.
Dem widersprach der Deutsche Bauernverband (DBV). Seiner Auffassung nach ist der Bericht des Rechnungshofes inhaltlich und vor dem Hintergrund der Bestrebungen der Bundesregierung, das Steuerrecht zu vereinfachen, „nicht ganz nachvollziehbar.“ Der DBV gab zu bedenken, dass bei einer pauschalen Gewinnermittlung nicht der exakte Gewinn ermittelt werde, sondern sich im Einzelfall über- oder unterdurchschnittliche Ergebnisse ergeben. Entscheidend sei, dass die Gewinnerfassung im Durchschnitt der Betriebe bis 20 ha „über die Jahre zutrifft“. Der Rechnungshof habe außer Acht gelassen, dass die Gewinnsituation in der Landwirtschaft starken Schwankungen unterliege. (AgE)