Gülle ist ein Wirtschaftsdünger und darf nicht als Abfall eingestuft werden, auch wenn Gülle in einer Biogasanlage vergoren wird. Das hat der DBV den Agrarsprechern der Bundestagfraktionen in einem Brief geschrieben. Derzeit wird der Regierungsentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in den Ausschüssen des Bundestages verhandelt. Die EU-Kommission drängt darauf, Gülle zur Verwertung in Biogasanlagen dem europäischen Abfallrecht zu unterwerfen.
Der Bauernverband verweist hingegen auf den deutschen Regierungsentwurf, der die europäische Abfallrahmenrichtlinie bereits erfüllt. Danach ist Gülle in jedem Fall nicht als Abfall eingestuft. Notfalls solle der Europäische Gerichtshof das bestätigen.
Die Folgen der Einstufung von Gülle für die Vergärung als Abfall wären jedenfalls immens, so der Verband weiter. 6.500 Biogasanlagen in Deutschland würden als Abfallerzeugungsanlagen umfangreichen zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen sowie Berichts- und Überwachungspflichten unterliegen. Als Abfallerzeugungsanlagen würden auch sämtliche Güllelager und Gülletransporte dem Abfallrecht unterliegen. Es wäre fatal, so der DBV, die aufstrebende Biogasbranche mit überzogenen gesetzlichen Vorgaben zu lähmen und damit den Umbau der Energieversorgung in dem wichtigen Segment der Kaskadennutzung von landwirtschaftlichen Rohstoffen zu gefährden. (ad)
Hintergrund:
EU-Kommission will Gülle in Biogasanlagen dem Abfallrecht unterstellen (8.8.2011)