Darauf hat der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) im Hinblick auf einen im kommenden Jahr erwarteten Vorschlag der EU-Kommission zu einer neuen Abgrenzung der sonstigen benachteiligten Gebiete hingewiesen. In Deutschland beträgt die Fläche dieser Gebiete immerhin 8 Mio. ha. Für die ab 2010 vorgesehene Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete soll die EU die Rahmenbedingungen festlegen, die Verantwortung aber bei den Staaten und Regionen belassen, so der Ausschuss. Dazu erklärte der Stellvertretende Generalsekretär des DBV, Adalbert Kienle, dass die Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete mit den Typen Berggebiete, sonstige benachteiligte Gebiete (Zwischengebiete) und Gebiete mit spezifischen Nachteilen (kleine Gebiete) heute einen festen Platz innerhalb der ELER-Programme zur ländlichen Entwicklung habe. Die Tatsache, dass die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete von der EU und den Mitgliedsstaaten gemeinsam finanziert wird, unterstreiche auch die Notwendigkeit einer sinnvollen Mischung aus einheitlichen Vorgaben aus Brüssel und nationalen bzw. regionalen Spielräumen bei der konkreten Ausgestaltung, betonte Kienle.
Hintergrund
2003 hatte der Europäische Rechnungshof in einem Sonderbericht insbesondere die Abgrenzung der "Sonstigen benachteiligten Gebiete" und Fragen der Ausgleichszulage kritisiert. Die folgenden Überlegungen der EU-Kommission im Jahr 2005, die benachteiligten Gebiete über die Kriterien Grünlandanteil und Getreideertrag künftig zentral und einheitlich zu definieren, waren jedoch in den Mitgliedsstaaten, auch in Deutschland, auf völliges Unverständnis und Ablehnung gestoßen. Der Agrarministerrat gab darauf der EU-Kommission den Auftrag, im Jahr 2008 einen neuen Vorschlag insbesondere für die Abgrenzung der benachteiligten Gebiete. Die Umsetzung soll 2010 in Kraft treten.