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Brüssel will die Kappung

Die Bundesregierung dürfte große Mühe haben, eine betriebsgrößenabhängige Kürzung der landwirtschaftlichen Beihilfen zu verhindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Vergangene Woche äußerten die EU-Agrarminister nur zu einer erheblichen Senkung der höheren Beihilfespannen Vorbehalte. Diese könnten in einigen Mitgliedstaaten höchst unerwünschte Auswirkungen haben, warnen die Minister. Diese Schlussfolgerungen nähmen nichts von dem vorweg, was in den nächsten Monaten bevorstehe, versuchte Bundesagrarminister Horst Seehofer die Bedeutung der gefundenen Formulierung herunterzuspielen. Im Moment sei alles möglich. In einer separaten Erklärung bedauerten Seehofer und seine Amtskollegen aus Tschechien, Lettland, Rumänien, der Slowakischen Republik und Ungarn jedoch, dass der vom Ministerrat angenommene Text nicht die bisher in Brüssel gehaltenen Diskussionen zur Beihilfedegression widerspiegle. Jegliche Benachteiligung von großen Betrieben beeinträchtige deren Wettbewerbsfähigkeit und habe damit erhebliche unerwünschte Auswirkungen. Betriebsgrößenabhängige Beihilfenkürzungen führten zu künstlichen Teilungen von Großbetrieben und hielten kleine Betriebe davon ab, sich zusammenzuschließen, um Größeneffekte zu nutzen. Vergleichsweise vage fallen die Schlussfolgerungen zum "sanften Milchquotenausstieg" aus. Diese könne am besten durch eine schrittweise Aufstockung der Quoten und eventuell flankierende Maßnahmen, geeignete Marktsteuerungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung besonders schutzbedürftiger Regionen erreicht werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sah in den Schlussfolgerungen "Licht und Schatten".


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Außer einer moderaten Beihilfedegression öffnen die Minister auch einer Anhebung der Modulationsrate die Tür. Ferner begrüßten sie die Absicht der Kommission, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, ihr Betriebsprämienmodell zu ändern und die Beihilfehöhe auf ihrem Territorium stärker anzugleichen. Mit Blick auf die geplante Anhebung des Flächenmindestumfangs als Fördervoraussetzung bzw. die Einführung eines Sockelbetrags verlangen die Minister, diese Entscheidung den jeweiligen Mitgliedstaaten zu überlassen, um zu vermeiden, dass "echte Landwirte" zu Schaden kommen.

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