Europäische Statistiken über Beteiligungen, Besitzverhältnisse und die Zusammensetzung von Agrar-Holdings sollen künftig transparenter werden. Dafür soll die zu Beginn der Woche vom EU-Parlament nach langwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Ministerrat beschlossene Änderung der Verordnung von landwirtschaftlichen Statistiken sorgen.
Die bisherigen Statistiken des Europäischen Statistikamtes (Eurostat) zeichnen - auf der Grundlage von Daten aus den Mitgliedstaaten - kein aufschlussreiches Bild über die wahren Besitzverhältnisse, Konzentrationsstrukturen und Beteiligungsgesellschaften. In Zukunft sollen die bereinigten Datensätze in Zukunft ein genaueres Abbild von juristischen Personen, persönlich haftenden Eigentümern und Familienbesitz offenlegen.
Verbesserte EU-Agrarstatistiken sollen Besitzverhältnisse offenlegen
Diese Transparenz-Initiative ist vor allem eine Initiative des EU-Parlaments. Eine Reihe von Mitgliedstaaten hat das Projekt bisher eher verschleppt und verzögert (darunter auch Deutschland). Auch der EU-Kommission verfolgte es lange Zeit nur halbherzig.
Jetzt bekommt die Initiative für die von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgeschlagene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zusätzliche Bedeutung. Hogan`s Vorschläge sehen eine Degression der Hektarzahlungen ab 60 000 € und eine Kappung bei maximal 100 000 € pro Betrieb und Jahr vor (bei voller Anrechnung der Arbeitskosten).
Diese Regelung könnte durch Betriebsteilungen, Verschachtelungen und intransparente Eigentumsverhältnisse unterlaufen oder wirkungslos gemacht werden. Die angestrebte stärkere Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe wäre dann nicht mehr möglich, weil die entsprechenden Mittel fehlten. Mit Degression und Kappung will Brüssel der ungleichen Verteilung der Agrarzahlungen (20% der Betriebe erhalten 80% der Zahlungen) durch mehr Transparenz und Offenlegung der wahren Besitzverhältnisse entgegenwirken.
Die Landwirtin und grüne Europaabgeordnete Maria Heubuch begrüßte das in den Trilog-Verhandlungen zwischen den europäischen Gesetzgebern EU-Kommission. Parlament und Ministerrat erzielte Ergebnis: „Diese Verordnung zeigt, dass die EU Möglichkeiten hat, gezielt gegen Landgrabbing vorzugehen. In Zukunft müssen landwirtschaftliche Betriebe angeben, ob sie Teil einer größeren Beteiligungsgesellschaft sind. In der EU wird es dann endlich möglich sein, das Ausmaß der um sich greifenden Konzernstrukturen in der Landwirtschaft eindeutiger zu bestimmen“.
In einem nächsten Schritt solle auch erfasst werden, wie die jeweiligen Agrar-Holdings firmieren und die haftenden Gesellschafter benannt werden, vergleichbar einem Amtsgericht- oder Handelsregistereintrag. Nur so sei es möglich, die geplante Deckelung der EU-Subventionen pro Hektar mit Zähnen auszustatten, glaubt Heubuch. „Wer wirklich etwas gegen die ungerechte Verteilung der Agrargelder tun will, muss auf Ebene der Holdings und Konzerne kürzen. Alles andere wäre Kosmetik.“