Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer und die Union lösen damit ihr Versprechen ein und erfüllen eine Forderung des Berufsstandes, so der DBV erfreut. Der Gesetzentwurf schließe nun eine Regelungslücke, die beim Wettbewerbsstärkungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung mit Einführung des Gesundheitsfonds entstanden ist. Die landwirtschaftlichen Familien und ihre Kinder würden nicht als Familien zweiter Kategorie behandelt und partizipieren im Jahr 2009 mit 48 Mio. Euro (ca. 1,2 %) angemessen an dem pauschalen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen in Höhe von ca. 4 Mrd. Euro. Der bisherige Bundeszuschuss dient zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen. Er wird auch an die landwirtschaftlichen Krankenkassen gezahlt. Ab dem Jahre 2009 wird der Bundeszuschuss zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben an den Gesundheitsfonds gezahlt. Weil die landwirtschaftlichen Krankenkassen an dem Gesundheitsfonds nicht teilnehmen, sollten sie ab 2009 nicht mehr an dem Bundeszuschuss partizipieren. Da die landwirtschaftlichen Krankenkassen ebenso wie alle anderen gesetzlichen Krankenkassen gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen, ist diese Regelung unsozial und ungerecht. Dies wird nunmehr korrigiert, indem auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen an dem Bundeszuschuss teilhaben. Als Maßstab für die Verteilung der Bundeszuschüsse wird die Anzahl der Versicherten zugrunde gelegt, so der Verband.
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