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Bund gegen Schutzklausel für landwirtschaftliche Flächen

Die Bundesregierung steht einem gesetzlichen Schutz landwirtschaftlicher Flächen weiterhin skeptisch gegenüber. „Eine generelle, gesetzlich verankerte Schutzklausel halte ich für unrealistisch und nicht durchführbar“, sagte Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloos vergangene Woche.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung steht einem gesetzlichen Schutz landwirtschaftlicher Flächen weiterhin skeptisch gegenüber. „Eine generelle, gesetzlich verankerte Schutzklausel halte ich für unrealistisch und nicht durchführbar“, sagte Agrar-Staatssekretär Dr. Robert Kloos vergangene Woche. Er betonte, dass die angestrebte Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke nicht zu Lasten der Entwicklung ländlicher Räume gehen dürfe.


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Ländliche Räume seien auf ein leistungsfähiges Straßen- und Schienennetz angewiesen. Hier müsse im Bedarfsfall ein weiterer Ausbau möglich bleiben. Die Bemühungen des Agrarressorts richteten sich vornehmlich darauf, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren.


Unterdessen forderte der Deutsche Bauernverband (DBV) erneut Initiativen des Bundeslandwirtschaftsministerin zum Flächenschutz. „Ministerin Ilse Aigner muss Schutzpatronin von Äckern und Wiesen werden“, so DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born in einem Pressegespräch. Born begrüßte ausdrücklich Überlegungen der bayerischen Staatsregierung für eine Bundesratsinitiative. Deren Ziel sei eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes zur Einführung einer generellen Schutzklausel wie im Waldgesetz. Mit Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann machte sich vorige Woche ein Landesminister für eine höhere Entschädigung der Landwirte beim Netzausbau stark. (AgE)

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