Bund und Länder sind für eine schärfere Regulierung des Bodenmarkts. In ihrem Abschlussbericht für die anstehende Agrarministerkonferenz in Bad Homburg führt die Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ dafür eine Vielzahl von Instrumenten an. Insbesondere die Länder müssen nunmehr entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen. Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, eine hohe Eigentumskonzentration als eigenen Versagensgrund im Grundstückverkehrsgesetz einzuführen. Ziel ist es, bedenklichen Entwicklungen auf regionaler Ebene entgegenzuwirken. Aufgegriffen wird der Vorschlag, die Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit landwirtschaftlichem Grundbesitz einer Genehmigungspflicht zu unterziehen. Die bestehende Preismissbrauchsregelung im Grundstückverkehrsgesetz sollte den Fachleuten zufolge auch dann zur Anwendung kommen, wenn eine Fläche durch einen Landwirt erworben wird. Sie sei daher als eigenständiger Versagensgrund auszuweisen. Ausgeweitet werden sollte laut Arbeitsgruppe das Vorkaufsrecht für Siedlungsunternehmen. Nicht gerechtfertigt ist ihrer Auffassung nach eine Ungleichbehandlung von Personengesellschaften und juristischen Personen beim Flächenerwerb. Hier seien Personengesellschaften gleichzustellen. Empfohlen wird die Zusammenfassung der bodenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz. Weitere Vorschläge zielen darauf ab, Vollzugsdefizite bei der Anwendung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes zu beseitigen und die Transparenz auf dem Bodenmarkt zu erhöhen.
Bodenmarktpolitischer Handlungsbedarf
Insbesondere der seit einigen Jahren zu verzeichnende Preisanstieg auf dem Bodenmarkt, aber auch ein wachsendes Interesse von Nicht-Landwirten am Erwerb landwirtschaftlicher Flächen hatten die Agrarministerkonferenz vor Jahresfrist veranlasst, sich eingehender mit dem Thema zu befassen. Nachdem sich eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeslandwirtschaftsministeriums in einem im Herbst letzten Jahres vorgelegten Zwischenbericht erstmals auf gemeinsame bodenmarktpolitische Ziele verständigt hatte, setzt sich die Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht mit den Handlungsoptionen auseinander, um diese Ziele zu erreichen. Der politische Handlungsbedarf ergibt sich den Experten zufolge aus Defiziten und Fehlentwicklungen in unterschiedlichen Bereichen. Genannt wird ein unverändert starker Anstieg der Kauf- und Pachtpreise, der mittlerweile vielen Landwirten den Zugang zu Flächen erschwere oder unmöglich mache. In bestimmten Regionen wachse die Gefahr von marktbeherrschenden Stellungen von Unternehmen auf dem Bodenmarkt. Für bedenklich hält die Arbeitsgruppe auch die Nichterfassung des Erwerbs von Geschäftsanteilen im Grundstückverkehrsgesetz. Damit drohe eine „schleichende Delegitimierung“ des Grundstückverkehrsrechts. Darüber hinaus verweist das Gremium auf eine unterschiedliche Umsetzung und Anwendung der bodenrechtlichen Regelungen zwischen den Ländern, aber auch innerhalb der Länder, ferner auf einen Mangel an Daten zum Geschehen auf den Bodenmarkt sowie den anhaltenden Verlust landwirtschaftlicher Flächen durch Umwidmung für andere Zwecke.