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Bund nimmt Gentechnik-Pflanzenerzeugungs-VO an

Der Weg für die Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen ist endgültig frei.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundeskabinett stimmte vergangene Woche den Änderungen zu, die der Bundesrat auf seiner Sitzung Ende November 2007 verlangt hatte. Die sogenannte Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung, die Bestandteil des von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesamtpakets zur Neuregelung des Gentechnikrechts in Deutschland ist, legt Grundsätze für die gute fachliche Praxis beim Anbau sowie beim Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen fest. Im Hinblick auf deren Anbau, Ernte, Transport, Lagerung sowie die eingesetzten Geräte und Maschinen gelten nunmehr bestimmte Sorgfaltspflichten. Zudem ist ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will, laut Verordnung verpflichtet, seine Nachbarn spätestens drei Monate vorher davon zu unterrichten, und zwar über Lage und Größe der Anbaufläche, die Pflanzenart sowie die Bezeichnung und den spezifischen Erkennungsmarker der gentechnischen Veränderung. Erhält er innerhalb eines Monats keine Antwort, kann er davon ausgehen, dass der Nachbar keine Pflanzen derselben Art auf benachbarten Flächen anbaut. Die Mitteilungspflicht gilt allerdings noch nicht für die bevorstehende Anbauperiode, sondern tritt erst am 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Frühestens im zweiten Jahr nach der Ernte von gentechnisch verändertem Mais darf eine Anbaufläche wieder mit konventionellem Mais bestellt werden. Die Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung tritt mit der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

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