Das geht aus einer Halbzeitbilanz hervor, die das Ministerium vorgelegt hat. Darin kündigt das Ressort noch für das Jahr 2008 eine Änderung des GAK-Gesetzes an. Dies sei die Voraussetzung für eine geplante Förderung von Mikrounternehmen entsprechend den Möglichkeiten der EU-Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER). Vergangene Woche beschloss der zuständige Planungsausschuss nun, die Förderung der Breitbandversorgung in bislang unterversorgten ländlichen Räumen sowie den Bau von Nahwärme- und Biogasleitungen in den Maßnahmenkatalog der GAK mit aufzunehmen. Erstmals können sich zudem ab dem kommenden Jahr landwirtschaftliche Unternehmen die Energieberatung bezuschussen lassen. Auch die Erhaltung genetischer Ressourcen kann künftig im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden. Darüber hinaus nahm der Ausschuss einige Ergänzungen bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung vor. Der Bau von Laufställen für Milchkühe als Alternative zur Anbindehaltung wird künftig mit 35 % anstatt bislang 30 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. In Berggebieten werden nunmehr auch Spezialmaschinen für Steillagen gefördert. Gleichzeitig wird dort das Mindestinvestitionsvolumen von 30 000 Euro auf 20 000 Euro abgesenkt. Im Rahmen der Förderung von Investitionen zur Diversifizierung wird die Anschaffung neuer Maschinen und Anlagen wie etwa Verkaufswagen oder Spezialmaschinen für die Landschaftspflege gefördert, die der Erschließung nichtlandwirtschaftlicher Einkommensquellen dienen. Keine Zustimmung fand hingegen der Vorschlag des Bundes, für tierhaltende Ökobetriebe Prämienaufschläge zu gewähren, um das heimische Angebot an ökologisch erzeugten tierischen Produkten zu stimulieren. Bundesagrarminister Horst Seehofer wertete das Ergebnis der Sitzung dennoch als Erfolg.
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