Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium geplante Novelle der Düngeverordnung wird sich im Wesentlichen auf die Anpassung von Detailvorschriften beschränken, um Defizite im geltenden Regelwerk zu beheben. Auf eine drastische Verschärfung der ordnungspolitischen Vorgaben für die Düngung will das Ressort verzichten. Das ist bei einer Diskussion vergangene Woche im Ernährungsausschuss des Bundestages deutlich geworden.
Grundlage für die notwendige Überarbeitung soll der Abschlussbericht zur Evaluierung der Düngeverordnung sein, den eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Thünen-Instituts für Ländliche Räume in Braunschweig vorgelegt hat. Darin sprechen sich die Experten unter anderem dafür aus, die Abstandsregelungen zu Gewässern zu präzisieren und die Sperrfrist für die Gülleausbringung zu erweitern.
Genauer geregelt werden sollen die Anforderungen an die Ausbringungstechnik und die vorgeschriebene Einarbeitung von organischen Düngemitteln. Bei Überschreitung der maximalen Nährstoffsalden für Stickstoff und Phosphor soll künftig eine Beratungspflicht bestehen, im Wiederholungsfall oder bei hohen Überschreitungen sollen behördliche Anordnungen zum Zuge kommen.
Die für Stickstoff aus tierischen Ausscheidungen geltende Ausbringungsobergrenze von 170 kg pro Hektar soll nach dem Votum der Arbeitsgruppe auf alle organischen Düngemittel angewendet werden, insbesondere auch auf Gärreste pflanzlicher Herkunft. Der SPD gehen die vorgeschlagenen Änderungen teilsweise nicht weit genug. In einem Antrag, der vergangene Woche im Bundestag beraten wurde, fordert sie strengere Regelungen. (AgE)
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DBV fordert Fortführung der Stickstoff-Ausnahmeregelung (30.11.2012)