Ausgewilderte Wisente im nordrhein-westfälischen Sauerland beschäftigen seit Jahren die Gerichte. Die mittlerweile ca. 20 Tiere schälen wertvolle Buchen, locken Schaulustige auf die Felder, verursachen Verkehrsunfälle und fressen an Silagemieten der ortsansässigen Landwirte.
Zwar zahlt der Naturschutzverein, der 2013 acht der europäischen Bisons als Artenschutzprojekt aussetzte, Entschädigungen. Diese reichen aus Sicht der Land- und Forstwirte aber nicht aus. Der Verein sieht die Herde als herrenlos an.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass der Verein zu Schutzmaßnahmen des Eigentums der Land- und Forstwirte verpflichtet ist, bekräftigte aber auch den Schutzstatus der als Wildtiere geltenden Wisente (Az.: 5 U 156/15). Beide Parteien legten dagegen Revision ein – nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.