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Bundeskabinett legt Nachhaltigkeitsverordnung vor

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die so genannte Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt. Dies ist notwendig, da die EU spätestens ab Dezember 2010 eine so genannte Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse fordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die so genannte Nachhaltigkeitsverordnung vorgelegt. Dies ist notwendig, da die EU spätestens ab Dezember 2010 eine so genannte Nachhaltigkeitszertifizierung für Biokraftstoffe und flüssige Biomasse fordert. Auf diese Weise sollen importierte und hiesige Biomasse überwacht werden, damit bei ihrer Erzeugung kein Raubbau an den natürlichen Ressourcen erfolgt. Die entsprechende EU-Richtlinie wurde erst vor einigen Tagen offiziell veröffentlicht; wichtige Umsetzungsbestimmungen und Leitlinien der EU-Kommission stehen noch aus.


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Der DBV ist jedoch mit dem Vorschlag der Bundesregierung überhaupt nicht einverstanden und fordert Nachbesserungen. Die Vorschriften seien von der Wirtschaft nicht zum 1. Januar 2010 in die Praxis umzusetzen und gingen deutlich über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus. Wie der Bauernverband hervorhebt, steht die deutsche Landwirtschaft für eine nachhaltige Wirtschaftsweise und muss dies bei staatlichen Kontrollen (Cross Compliance) bereits flächendeckend und bürokratieintensiv nachweisen. Die neuen Pläne würden einen zusätzlichen bürokratischen Kontroll- und Dokumentationsaufwand ohne Zugewinn an Nachhaltigkeit darstellen. Einen auf 20 Meter genauen Flächennachweis wolle zudem nur Deutschland einführenn kein anderes EU-Land, unterstrich DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Deutschland presche hier einseitig voran. Die Umsetzung der Verordnungen zur diesjährigen Ernte sei ausgeschlossen, Erfassungshandel und Landwirten sei es nicht zuzumuten, nachträglich Verträge anzupassen, betonte Dr. Born.

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