Die Bundeskompensationsverordnung bleibt auf der politischen Tagesordnung. Überraschend hat sich die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANA) kürzlich mit denkbar knapper Mehrheit dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten einer bundeseinheitlichen Kompensationsregelung weiter auszuloten.
Sechs Länder und der Bund haben in der Sitzung dafür gestimmt, die Option einer Bundeskompensationsverordnung offen zu halten. Die Befürworter waren Sachsen-Anhalt, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hamburg. Dagegen votierten die sechs Länder Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bremen, Thüringen, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Bayern, Brandenburg, Berlin und überraschend Niedersachsen enthielten sich.
Im Vorfeld war es sowohl von Seiten der Länder als auch von Bundespolitikern scharfe Kritik an dem neuen Entwurf des Bundesumweltministeriums für eine Bundeskompensationsverordnung geübt worden, der deutlich hinter dem Regierungsentwurf aus der letzten Legislaturperiode zurückbleibt.
Dem Vernehmen nach hat auch das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Umweltressort signalisiert, dass es dessen Entwurf nicht mitträgt und Nachbesserungen verlangt. Ob eine Verordnung zustande kommt, hängt davon ab, inwieweit das Umweltministerium den Bedenken Rechnung tragen wird und eine Ländermehrheit organisieren kann. Dazu sollen in den kommenden Wochen Gespräche geführt werden.