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Bundesländer könnten künftig selbst über GVO-Abstände entscheiden

Während gentechnisch veränderte Organismen (GVO) von deutschen Äckern de facto verbannt bleiben, feilt die Bundesregierung an Plänen, den Anbau der Biotech-Früchte weiter zu regulieren.

Lesezeit: 1 Minuten

Während gentechnisch veränderte Organismen (GVO) von deutschen Äckern de facto verbannt bleiben, feilt die Bundesregierung an Plänen, den Anbau der Biotech-Früchte weiter zu regulieren. Laut einem bekanntgewordenen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes erhalten die Bundesländer künftig die Möglichkeit, die zwischen GVO-Flächen und konventionellen oder ökologisch bewirtschafteten Feldern einzuhaltenden Distanzen selbst festzulegen. Die Landesregierungen sollen dies per Rechtsverordnung regeln und sich auf „regionale Gegebenheiten“ berufen können.


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Als solche „regionale Gegebenheiten“ kommen laut dem Entwurf insbesondere geografische oder klimatische Bedingungen, landwirtschaftliche Betriebsstrukturen, agrarräumliche Gegebenheiten oder Anbauverfahren in Frage.         


Bislang gilt als Auflage für den Abstand von GVO-Mais zu konventionellen Kulturen ein Mindestabstand von 150 m als Auflage; zu Biomais müssen es mindestens 300 m sein. Allerdings hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vor gut zwei Jahren den Anbau des Genmais MON 810 nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten unter Berufung auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse unterbunden. Berufen hatte sich die CSU-Politikerin auf Luxemburger Studien zum Einfluss des Mais auf den Zwei-Punkt-Marienkäfer. (AgE)

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