Der Agrarausschuss des Bundesrats unterstützt die hessisch-niedersächsische Gesetzesinitiative für eine grundlegende Reform der Grundsteuer. Mit großer Mehrheit sprach sich das Gremium dafür aus, den Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes in den Bundestag einzubringen.
In einer vorgeschlagenen Entschließung unterstreicht der Agrarausschuss zudem die Notwendigkeit einer Vereinfachung des Bewertungsverfahrens im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Gleichzeitig wird ausdrücklich angemahnt, deren Besonderheiten bei der Erhebung von Datengrundlagen zur Umsetzung des Gesetzes Rechnung zu tragen.
In seiner Begründung weist der Ausschuss darauf hin, dass die vorgeschlagenen neuen Bewertungsansätze im Einzelfall deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuer haben könnten. Angesichts der angestrebten Aufkommensneutralität komme der Festlegung der Steuermesszahlen auf Länderebene eine entscheidende Bedeutung für die künftige Höhe der Grundsteuer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zu. Ähnlich wie der Deutsche Bauernverband (DBV) fordern auch die Länder eine Folgenabschätzung und eine umfassende Erprobung der künftigen Bewertungsansätze.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vor. Die Bewertungsgrundlage soll weiterhin der Ertragswert sein.