Die Länder haben ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Kappung und Degression der Direktzahlungen bekräftigt. In seiner Stellungnahme zum Brüsseler Entwurf für eine neue EU-Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER-Verordnung) sprach sich der Bundesrat am vergangenen Freitag erneut für einen Verzicht auf eine größenabhängige Prämienkürzung aus. Gleichzeitig plädieren die Länder für einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten Hektare.
Offen ist der Bundesrat seinem Beschluss zufolge gegenüber einer Umschichtung von bis zu 15 % der Mittel der Ersten in die Zweite Säule. Dies müsse bereits im Übergangsjahr 2014 möglich sein. Eine Entscheidung darüber sei allerdings auf nationaler Ebene nicht mehr in diesem Jahr herbeizuführen und müsse erst im nächsten Jahr getroffen werden können.
Besorgt zeigt sich die Länderkammer in ihrer Stellungnahme über die zu erwartenden Kürzungen der ELER-Mittel, die von den Ländern nicht kompensiert werden könnten. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, einen „zumindest teilweisen finanziellen Ausgleich“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) aus Bundesmitteln bereitzustellen.
DBV gegen Umschichtung
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßte den Wunsch der Länder, keine Förderlücken entstehen zu lassen. Kritisch äußerte sich der DBV jedoch zu einer möglichen Umschichtung von Mitteln in die Zweite Säule. Man lehne eine weitere Reduzierung der Direktzahlungen durch eine Mittelumverteilung von der Ersten in die Zweite Säule strikt ab, betonte der Bauernverband in seiner Reaktion auf den Bundesratsbeschluss.
Positiv wertete der DBV hingegen die Absage an Kappung und Degression sowie die Forderung nach einem bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten Hektare als Modulationsausgleich. Berechtigt sei zudem die dringende Bitte der Länder, ausreichend Übergangsregelungen zu schaffen und auf diese Weise Kontinuität in der Förderpolitik zu gewährleisten. (AgE/ad)