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Bundesrat beschließt Maßnahmen zur Vermeidung von Kunststoffverunreinigungen

Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die rechtlichen Regelungen für die Entsorgung verpackter Lebensmittel nachzubessern. In Kunststoff verpackte Lebensmittel aus dem Handel oder der Industrie sollen demnach nicht für die bodenbezogene Verwertung – also Kompostierung oder Vergärung – zugelassen werden.

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Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die rechtlichen Regelungen für die Entsorgung verpackter Lebensmittel nachzubessern. In Kunststoff verpackte Lebensmittel aus dem Handel oder der Industrie sollen demnach nicht für die bodenbezogene Verwertung – also Kompostierung oder Vergärung – zugelassen werden.


Der Antrag wurde von den Ländern Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg eingebracht.

Um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung der verpackten Lebensmittel zu gewährleisten, soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Konzept erarbeiten. Außerdem unterstütze der Bundesrat, dass auch nach der Düngemittelverordnung Kunststoffe in dem zulässigen Fremdstoffanteil, soweit technisch möglich, auszuschließen sind. Die Bundesregierung wird dahingehend aufgefordert „die geltenden Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und diese so weit wie praktisch möglich abzusenken“, wie es in dem Beschluss heißt.


Der Wirtschaftsausschuss hatte in seiner Empfehlung an den Bundesrat noch betont, dass eine spätere bodenbezogene Verwertung von ursprünglich verpackten Lebensmitteln, die durch Entpackung oder Behandlungsverfahren von Kunststoffrückständen befreit wurden, nicht ausgeschlossen sein. Diese Formulierung lässt sich in dem abgestimmten Beschluss vom gestrigen Freitag jedoch nicht mehr wiederfinden.


Hintergrund der Bundesratsinitiative war ein Umweltskandal in Schleswig-Holstein gewesen, bei dem große Mengen von Plastikteilen über ein Klärwerk in die Schlei geleitet wurden. Der Beschluss des Bundesrates geht nun in die Beratung der Bundesregierung.

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