Die Anhebung der Mehrwertsteuer für Pferde auf den allgemein gültigen Satz kommt. Nach dem Deutschen Bundestag stimmte jetzt auch der Bundesrat wie erwartet dem Gemeindefinanzreformgesetz zu, dem die betreffende Steueränderung angehängt worden war. Damit steht fest, dass beim Verkauf von Pferden ab dem 1. Juli 2012 der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben wird, verglichen mit aktuell noch 7 %.
Hintergrund dieser Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2011, wonach der ermäßigte Steuersatz nur noch für Arbeits- und Zuchtpferde oder Schlachtpferde beibehalten werden darf.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte moniert, dass der Gesetzgeber nicht die gegebenen Möglichkeiten zur Ausnahmeregelung genutzt habe, weil eine genaue Abgrenzung zu Sport- und Freizeitpferden nach Einschätzung der Finanzbehörden angeblich nicht möglich sei. Die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes wird die Pferdewirtschaft nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums mit 10 Mio. Euro belasten. Die Umsatzsteuerpauschalierung ist laut DBV nicht von der Änderung betroffen. Pauschalierende Pferdebetriebe könnten den Verkauf von Pferden damit wie bisher berechnen. (AgE)
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