Dem Missbrauch von Marktmacht im Lebensmittelbereich soll künftig per Gesetz entschiedener begegnet werden. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der bereits vom Bundestag beschlossenen 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu.
Mit dieser wird die Missbrauchsregelung zum sogenannten Anzapfverbot neu gefasst. Ziel ist es, dessen Anwendbarkeit zu verbessern und bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen. Künftig gilt bereits die Aufforderung zur Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund als Missbrauch von Marktmacht. Ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem geforderten Vorteil und dem angegebenen Grund der Forderung kann nunmehr bereits als Indiz für das Fehlen der sachlichen Rechtfertigung gewertet werden.
Darüber hinaus wird das bislang befristete Verbot eines auch gelegentlichen Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis dauerhaft festgeschrieben. Durch eine Definition des Begriffs „Einstandspreis“ wird die Anwendbarkeit dieser Verbotsregelung erleichtert. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat die Neuregelung begrüßt.