Der Bundesrat drängt auf eine Kennzeichnungspflicht der Hennenhaltungsform auch für Eier bzw. Eiprodukte, die in Lebensmitteln verarbeitet worden sind, in analoger Anwendung der Vorschrift für Schaleneier. In einer am vergangenen Freitag auf Antrag von Rheinland-Pfalz verabschiedeten Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf zu prüfen, wie die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) entsprechend zu ändern sei, wobei die Regelung dem Bundesrat zufolge unabhängig davon gelten sollte, ob die Eier in Deutschland produziert worden sind oder nicht.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, sich für eine EU-weit gültige Ausdehnung der Angaben zur Haltungsart für in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und zubereiteten Speisen verarbeitete Eier und Eiprodukte einzusetzen und zügig die Voraussetzungen für eine internetbasierte und bedarfsorientierte Bund-Länder-Kommunikationsplattform zur Überwachung des Eiermarktes nach dem Marktordnungsrecht zu schaffen.
Der Bundesrat begründet seine Forderung damit, dass die Verbraucher in Deutschland mehrheitlich Eier aus Käfighaltungen ablehnten.
Auch der Deutsche Bundestag befasste sich vergangene Woche mit dem Thema. Anlass war ein Antrag der Grünen, der die gleiche Forderung wie der aktuelle Bundesratsvorstoß enthielt. Den Grünen zufolge fühlen sich drei Viertel der Verbraucher in Deutschland beim Einkauf tierischer Produkte nicht ausreichend informiert. Nach einer Studie der Universität Göttingen, die 2010 im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums erstellt worden sei, wären 20 % der Konsumenten bereit, mehr für tierschutzgerechte Produkte zu zahlen, so die Bündnisgrünen. Ihr Antrag wurde indes von den Koalitionsfraktionen abgelehnt, während SPD und Die Linke ihn unterstützten. (AgE)