Dem Bundesrat gehen die Pläne der Koalition für eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) nicht weit genug. In ihrer Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Artikelgesetz, in dem die vorgesehenen Änderungen enthalten sind, sprach sich die Länderkammer am vergangenen Freitag dafür aus, die Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Bezug der Altersrente zu streichen.
Die bestehende Regelung sei „nicht mehr zeitgemäß, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht“, heißt es in der Begründung. Angesichts des demografischen Wandels, des weit fortgeschrittenen Strukturwandels in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgern sei es „zunehmend weniger berechtigt und gerecht“, Landwirte beim Eintritt ins Rentenalter „zur Aufgabe des eigenen Hofes zu drängen“.
Darüber hinaus fordert der Bundesrat eine Ausweitung der Abgabemöglichkeit unter Ehegatten auf Fälle einer teilweisen Erwerbsminderung. Sie schließen sich damit einer Forderung der Koalitionsfraktionen an, die die Regierung jedoch nicht in ihren Gesetzentwurf aufgenommen hat.
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