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Bundesrat für leichteren Zugang von ausländischen Saisonarbeitern

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland arbeiten können. Vorausgegangen war ein Verordnungsentwurf des Bundeskabinetts zur Veränderung des Ausländerbeschäftigungsrechts. Die Regelung der Beschäftigungs-VO soll dabei erhalten bleiben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten in der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland arbeiten können. Vorausgegangen war ein Verordnungsentwurf des Bundeskabinetts zur Veränderung des Ausländerbeschäftigungsrechts. Die Länderkammer will dabei die geltende Regelung in der Beschäftigungsverordnung erhalten. Voraussetzung für eine Beschäftigung von Personen außerhalb der EU ist unter anderem eine Absprache zwischen den Arbeitsverwaltungen der Länder.



Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) begrüßen die Initiative des Bundesrates. Damit wird eine Forderung des Berufsstandes aufgegriffen. In dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Verordnungsentwurf ist eine Abschaffung der Regelung vorgesehen, weil das auf dem EU-Arbeitsmarkt vorhandene Potenzial groß genug sei und daher keine Drittstaatsangehörigen für gering qualifizierte Tätigkeiten zugelassen werden sollten. Für DBV und GLFA bildet die Regelung jedoch die Grundlage, um schnell reagieren zu können, wenn es – wie in der Vergangenheit – an Saisonarbeitskräften mangelt. Für die Verbände war es deshalb unverständlich, dass das Bundesarbeitsministerium ohne Not diese Flexibilität nehmen wollte.



Der Bundesrat begründet seine Auffassung wie folgt:

„Saisonarbeitnehmer aus Drittstaaten arbeiten häufig in ihren Herkunftsländern unter schlechten und gesundheitsgefährdenden Bedingungen. Durch die Saisonarbeit können diese Personen zeitbefristet einer geregelten Arbeit nachgehen. Deutschland ist vor allem im Bereich der Land- und Forstwirtschaft zeitweise auch auf Saisonarbeiterinnen und –arbeiter aus Nicht-EU-Ländern angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf decken zu können“.



DBV und GLFA stimmen dieser Auffassung des Bundesrates inhaltlich voll zu. Für die Zukunft müsse weiterhin die Möglichkeit bestehen, durch bilaterale Absprachen mit Nicht-EU-Ländern den Bedarf an Saisonarbeitskräften der deutschen Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen. Das Bundeskabinett ist nun aufgefordert, der vom Bundesrat vorgeschlagenen Beibehaltung der Regelung für Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten zuzustimmen. (ad)

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