Der Bundesrat hat sich für die Beibehaltung der offenen Deklaration bei Futtermitteln ausgesprochen. So sollen die Futtermittelhersteller weiter grundsätzlich verpflichtet sein, die Gewichtsanteile der Ausgangserzeugnisse mitzuteilen. Die Länderkammer sieht durch den dabei anzuwendenden Toleranzbereich von 15 % nach oben und unten den Herstellerinteressen ausreichend Rechnung getragen. Zudem lehnen die Bundesländer ein zusätzliches Auskunftsverweigerungsrecht ab. Gemäß dem Verordnungsvorschlag sollen Hersteller die Anfrage von Landwirten ablehnen können, wenn sie durch die Herausgabe der Information ihr Recht auf geistiges Eigentum verletzt sehen, teilt der Bauernverband mit. Während die Erstellung eines Gemeinschaftskatalogs für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse ausdrücklich befürwortet wird, sehen die Ländervertreter noch zu viele Kennzeichnungsvorschriften beim Inverkehrbringen von Primärprodukten. Der DBV begrüßt es, dass bewährte und für die Praxis wichtige Ausnahmeregelungen zur Entlastung von Kennzeichnungsverpflichtungen wie bei Direktanlieferungen von Erntegut der Landwirtschaft weiter zugesichert werden sollen. Auch für Nebenprodukte aus der Lebensmittelerzeugung mit hohem Wassergehalt wie Bierhefe oder Zuckerrübenpressschnitzel empfiehlt der Bundesrat Ausnahmeregelungen, weil ansonsten der Handel mit solchen Produkten erheblich erschwert würde oder zum Erliegen käme. Darüber hinaus rät die Länderkammer, auf verpflichtende Angaben zu Rohprotein und Rohfasern bei Grün- und Raufutter zu verzichten.
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