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Bundesrat gegen Steuererklärungspflicht für Erntehelfer

Der Bundesrat hat heute eine Empfehlung abgegeben, bei ausländischen Saisonarbeitskräften von der späteren Steuererklärungspflicht abzusehen, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Der DBV hat diese Stellungnahme der Länderkammer im Anschluss begrüßt.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat heute eine Empfehlung abgegeben, bei ausländischen Saisonarbeitskräften von der späteren Steuererklärungspflicht abzusehen, wenn voraussichtlich keine Einkommensteuer entsteht. Der DBV hat diese Stellungnahme der Länderkammer im Anschluss begrüßt. Hintergrund ist, dass die Einkommensteuer für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte bislang auch bei eingetragenen Werbungskosten mit der abgeführten Lohnsteuer abgegolten war. "Diese Regelung hatte sich für alle Beteiligten bewährt, war einfach und praktikabel", so der Verband. Durch Berücksichtigung der Werbungskosten konnten landwirtschaftliche Arbeitgeber ihren Saisonkräften wettbewerbsfähige Gehälter zahlen und gute Kräfte halten. Dennoch habe die Regierung 2009 durch eine Gesetzesänderung festgelegt, dass eingetragene Werbungskosten bei Saisonarbeitskräften die zusätzliche Abgabe einer Steuererklärung erfordern. Bis Juni 2010 müssten demnach über 200.000 Saisonarbeitskräften erstmals nachträglich ihre Steuererklärung abgeben. Die meist aus Polen oder Rumänien kommenden Saisonarbeiter hätten jedoch große Schwierigkeiten, Steuererklärungen mit den entsprechend den deutschen Vorschriften umzurechnenden Einkünfte aus dem Heimatland, selbst auszufüllen, erklärt der DBV. Wenn landwirtschaftliche Arbeitgeber die für die Steuererklärung anfallenden Kosten übernehmen würden, um ihre Saisonarbeiter zu halten, würden insgesamt Bürokratiekosten von 20 bis 30 Mio. Euro anfallen. Zusätzlich entstünden Kosten bei der Finanzverwaltung, da die Erklärungen bearbeitet und geprüft werden müssten, um am Ende festzustellen, dass keine Steuerzahllast gegeben ist. Die Regelung stelle damit ein Paradebeispiel unnötiger Bürokratie dar.

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