Die Vorstellungen der Bundesregierung zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung gehen den Ländern nicht weit genug. In seiner vergangene Woche beschlossenen Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf für eine Novelle des Arzneimittelgesetzes verlangt der Bundesrat unter anderem, die vorgesehene Antibiotika-Datenbank bundeseinheitlich zu regeln.
Zudem verlangen die Länder detailliertere Vorgaben für die geforderten Angaben der Betriebsleiter zum Antibiotikaeinsatz in ihren Beständen. Dazu zählt eine Differenzierung nach Nutzungsarten sowie Angaben zur verabreichten Menge des jeweiligen Arzneimittels pro Tier und Tag.
Als letztes Mittel will der Bundesrat den zuständigen Behörden ermöglichen, einem Betriebsleiter die Haltung von Tieren zu untersagen, wenn Maßnahmen zur Minderung des Antibiotikaeinsatzes wiederholt keine Wirkung zeigen.
Nicht mehrheitsfähig waren im Bundesrat Forderungen zur Festlegung konkreter Reduktionsziele. Insgesamt umfasst der Forderungskatalog der Länderkammer rund 50 Punkte. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte vor weiteren Verschärfungen und Auflagen für die Tierhalter, wie sie der Bundesrat verlange. „Wer das richtige Ziel einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes allein mit noch mehr Bürokratie erreichen will, der liegt falsch“, erklärte der DBV. Der Bundestag wird den Entwurf in dieser Woche in Erster Lesung beraten.
Lindemann sieht sich bestätigt
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann zeigte sich zufrieden, dass das niedersächsische Antibiotika-Minimierungskonzept Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sei. Gleichzeitig betonte Lindemann, die Novelle des Arzneimittelgesetzes müsse allen Betroffenen eine „solide Rechtsgrundlage für ein praxistaugliches und von Tierhaltern und zuständigen Behörden umsetzbares Konzept“ bieten, mit dem umgehend die Senkung des Antibiotikaverbrauchs in Angriff genommen werden könne. Dies sei ein wichtiger Baustein, der dazu beitrage, „dass das Schwert der Antibiotika im Kampf gegen Infektionskrankheiten auch weiterhin scharf bleibt."
Lindemann begrüßte, dass die in seinem Konzept vorgesehene Einrichtung einer bundesweit geführten Datenbank in den Regierungsentwurf eingeflossen sei. Dieses Thema habe bereits auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September dieses Jahres gestanden, die neben einer Konkretisierung und Verschärfung des Entwurfs der Arzneimittelgesetznovelle insbesondere die Einführung einer zentralen bundeseinheitlichen Datenbank für erforderlich erklärt habe. (AgE)
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